Teilnahmebedingungen
Allgemeines
Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die jeweils in der gültigen Kursübersicht abgedruckten Kurse sowie für Tages-, Wochen- und/oder Wochenendkurse mit Ausnahme der gesondert geregelten Ferienkurse.
Vertragsabschluss
- Bei einer Kursbuchung in den Geschäftsräumen des Veranstalters kommt ein Direktunterrichtsvertrag durch Abgabe übereinstimmender Erklärungen zwischen Teilnehmer und Veranstalter und Unterzeichnung eines Anmeldeformulars zustande.
- Bei Vertragsabschluss unter Abwesenden gilt folgende Regelung: Seitens des Veranstalters handelt es sich bei einem in Umlauf gebrachten Anmeldeformular um eine Offerte unter Ausschluss der Bindungswirkung. Wird vom Teilnehmer ein unterzeichnetes Anmeldeformular an den Veranstalter übersandt, und erfolgt nicht unverzügliche eine Gegenäußerung des Veranstalters, so gilt sein Schweigen als Annahme und führt zum Vertragsabschluss im Zeitpunkt des Zugangs der Anmeldung. Abschriften des eingesandten Anmeldeformulars (falls der Teilnehmer nicht im Besitz einer Durchschrift ist) sowie weitere Abdrucke der geltenden Allgemeinen Vertragsbedingungen und auch Quittungen über bereits geleistete Zahlungen können beim Veranstalter während der Bürozeiten abgeholt werden.
Vertragsdauer / Anzahl der Unterrichtsstunden
- Bei den Semester- und Ergänzungskursen beträgt die Laufzeit des Vertrages 6 Monate und endet durch Zeitablauf. Das Sommer-Semester beginnt jeweils am 1. Februar eines Jahres, das Winter-Semester am 1. September. Wahrend der Kursübersicht abgedruckten Ferienzeiten sowie an gesetzlichen Feiertagen finden keine Kursveranstaltungen statt. Je Semester werden 18 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten abgehalten.
- Für Wochenendkurse gelten die in der gültigen Kursübersicht abgedruckten oder gesondert veröffentlichen (Aushang und /oder Internetseite des Veranstalters) Vertrags- und Unterrichtszeiten.
- Bei Buchung von Privatstunden werden Vertragsdauer und Unterrichtszeiten nach Absprache zwischen Veranstalter und Teilnehmer gesondert vereinbart.
Zahlungen
- Es gelten die jeweils abgedruckten Gebühren in der Kursübersicht
Alle Preise sind inkl. Gesetzlicher Mehrwertsteuer. - Bei Zahlungen in einem Betrag wird die Kursgebühr sofort bei Vertragsabschluss fällig. Kommt der Teilnehmer nach einer Mahnung des Veranstalters seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, so gerät er in Verzug.
- Eine sechsstellige Ratenzahlungsabrede kann nur getroffen werden, wenn der Teilnehmer auf gesondertem Formular zu Gunsten des Veranstalters eine Lastschrift-Einzugsermächtigung erteilt. Die erste Monatsrate ist am dritten Tage desjenigen Monats, an dem der Kurs beginnt, zur Zahlung fällig. Die Folgeraten zu den entsprechenden Terminen der darauf folgenden fünf Monate. Bei Nichtbeachtung der Fälligkeitstermine tritt Zahlungsverzug ein. Kommt der Teilnehmer mit zwei Monatsraten bzw. einen Betrag, der zwei Monatsraten entspricht, durch eigenes Verschulden in Zahlungsverzug, so wird er gesamte, dir die Restlaufzeit der Vereinbarung geschuldete Betrag sofort fällig. Der Teilnehmer ist in diesem Falle berichtigt, an der gebuchten Kursveranstaltung innerhalb der Restlaufzeit weiterhin teilzunehmen.
- Bei verschuldeten Zahlungsverzug des Teilnehmers ist der Veranstalter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes von 5% p .a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.
- Zahlungen gelten erst dann als erfolgt, wenn der Veranstalter über den Betrag verfügen kann.
Rücktritt / Kündigung
- Der Veranstalter kann wegen mangelnder Beteiligung oder Ausfall eines Dozenten vom Vertrag zurücktreten. Kurse müssen vom Veranstalter nicht durchgeführt werden, sofern sie vor Kursbeginn nicht mindestens eine Teilnehmerzahl von 6 Teilnehmern erreichen. In diesem Fällen werden bereits geleistete Kursgebühren zurück erstattet. Die Rückerstattung ist während des laufenden Semesters geltend zu machen. Weitergehende Ansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen, gleich welcher Art. Bei Ausfall eines Dozenten ist der Veranstalter berechtigt, den Unterricht durch autorisierte Vertretungen zu erbringen.
- Ein vertragliches Rücktrittsrecht des Teilnehmers besteht nur, wenn der Rücktritt bis zu 14 Tagen vor Kursbeginn erklärt wird. In diesem Falle wird eine Bearbeitungsgebühr von EURO 25,- berechnet. Will sich der Teilnehmer, ohne dass dies der Veranstalter zu vertreten hat, innerhalb eines Zeitraumes von weniger als 14 Tagen vor Kursbeginn von dem Vertrag lösen, so wird dem vom Veranstalter nur für den Fall zugestimmt, dass neben der Berechnung einer Bearbeitungsgebühr von EURO 25,-
von einer der Parteien ein Ersatzteilnehmer gefunden werden kann. - Eine ordentliche Kündigung durch den Teilnehmer während des laufenden Kurses wird wegen des reservierten Teilnehmerplatzes ausgeschlossen. Nimmt der Teilnehmer aus Gründen, die in seiner Person liegen, nach Kursbeginn am Unterricht nicht oder nicht mehr teil, so besteht der vereinbarte Vergütungsanspruch des Veranstalters fort, wenn der Veranstalter durch das Ausbleiben des Teilnehmers keine Aufwendungen erspart.
Hausordnung / Haftung
- Jeder Teilnehmer unterliegt der Hausordnung der Schule. Bei allen Lehrveranstaltungen ist der Anweisungen des Lehrpersonals im Rahmen der Kursgestaltung Folge zu leisten.
- Für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird keine Haftung übernommen.
- Die Haftung des Veranstalters für weitere Sach- und Unfallschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Mit der Buchung der Lehrveranstaltung erklärt der Teilnehmer, den durch die Teilnahme entstehenden körperlichen Anforderungen gewachsen zu sein.
Urheberrecht
Der authentische Yang-Stil darf nur von Lehrbeauftragten der Taiji Akademie unterrichtet werden. Jegliche – insbesondere entgeltliche – Weitergabe des Unterrichtsstoffes ist untersagt.
Datenschutzklausel
Der Veranstalter verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten aus dem Unterrichtsvertrag nur zum Zweck der Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung sowie für eigene Werbeaktionen der Taiji Akademie kann jederzeit widerrufen werden.
Schlussbestimmungen
Sollte eine der vorstehenden Vereinbarungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Die ungültige Bestimmung ist so zu ergänzen, dass sie den beabsichtigten wirtschaftlichen Zwecken am nächsten kommt. Änderungen, Ergänzungen oder Aufhebungen dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftform, mündliche Nebenabreden sind rechtsunwirksam.
Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Seiten Frankfurt am Main
Stand: Januar 2008.