Krankenkassen-Info
Einige Krankenkassen bieten Zuzahlungen für Taiji-Kurse an. Meister Frieder Anders ist dort als Kursleiter für Taiji nach § 20 Abs. 1 Sozialgesetzbuch V (SGB V) anerkannt.
Wichtiger Hinweis
Bitte informieren Sie sich, welche Zuzahlung für Sie persönlich bei Ihrer Krankenkasse möglich ist. Die meisten Kassen unterstützen ihre Mitglieder bei Präventionsmaßnahmen und erkennen im Regelfall einen Taiji- oder Qigong-Kurs pro Kalenderjahr an, den Sie dann mit einem Betrag, der im ermessen der Kasse liegt, unterstützen.